Marienerscheinungen und Privatoffenbarungen -
Biblische und theologische Einordnung
Es gibt die Offenbarung in und durch die Bibel und es gibt Privatoffenbarungen. Heute wollen wir uns mit der Einordnung von Privatoffenbarungen in die Offenbarung der Kirche beschäftigen. Zunächst gilt: Gott kann jederzeit sich selbst und sich durch seine Heiligen offenbaren. Die biblische Offenbarung ist enthalten in der Hl. Schrift des Alten und Neuen Bundes. Die neutestamentliche Offenbarung, die von Christus an die Apostel als offizielle Verkünder übergeben wurde, endete mit dem Tod des letzten der 12 Apostel.
Die Leitung der Kirche mit ihrem Lehramt (der Petrusnachfolger in Rom und die Gemeinschaft der Bischöfe) ist von Christus beauftragt, die rechtgläubige Ausdeutung der Offenbarung zu überprüfen und zu beurteilen. Nicht die “Bibel allein” sondern Bibel und kirchliches Lehramt sind von Christus her als Einheit zu sehen.
Privatoffenbarungen sind Offenbarungen (Mitteilungen, Einsprechungen, Niederschriften usw.), die Gott Einzelpersonen oder Personengruppen über Wahrheiten des Glaubens oder Weisungen gibt. Sobald sie Anspruch auf Anerkennung in der Öffentlichkeit erheben, werden sie von der Leitung der Kirche geprüft, um den Gläubigen mehr Sicherheit zu geben, ob diese Äußerungen mit der Lehre und Moral der Kirche übereinstimmen oder nicht und ob sie auf übernatürliche Einflüsse zurückgehen.
1. Die Stellungnahme der Kirche kann sein
- Non constat de supernaturalitate ... Es steht nicht fest, dass die Phänomene übernatürlich sind. - Dann kann der Einzelne privat daran glauben, aber die Leitung der Kirche sagt, dass zum jetzigen Zeitpunkt (noch) nicht sicher ist, ob diese Phänomene von Gott kommen.
- Constat de non supernaturalitate... Es steht fest, dass die Phänomene nicht übernatürlich sind. Dann sagt uns die Leitung der Kirche, diese Privatoffenbarungen sind nicht übernatürlich zu erklären.
- Die Kirchenleitung sagt, die Ereignisse sind nicht natürlich erklärbar. Dann ist die übernatürliche Erklärung der Herkunft der Privatoffenbarungen möglich und berechtigt.
2. Privatoffenbarungen gehören nicht zur offiziellen Quelle
der Offenbarung Gottes.
Privatoffenbarungen dürfen nicht im Widerspruch zur Heiligen Schrift und zur Lehre der Kirche stehen. Die Kirchenleitung (Lehramt, Hirtenamt) darf und muss sie überprüfen, um Irrtümer bei den Gläubigen abzuwehren. Wenn die Kirche eine Privatoffenbarung, eine Erscheinung, anerkennt, hat sie Kriterien:
- Die Privatoffenbarung widerspricht nicht dem Glauben und der Sittenlehre der Kirche.
- Sie hat keinen Verpflichtungscharakter, keiner muss sie als Glaubenswahrheit annehmen.
- Die Kirche regelt die Seelsorge an dem entsprechenden Ort und die Art der Verlautbarungen dieser Botschaften.
3. Bei Pater Kentenich gilt allgemein:
wir halten uns an das Lehramt der Kirche.
Wir leben aus dem Glauben der Kirche, insbesondere aus dem Vorsehungsglauben. Schönstatt ist ohne Privatoffenbarung oder Erscheinungen entstanden und stützt sich auf Gottes Führung durch den praktischen Vorsehungsglauben, der jedem als Geschenk angeboten ist und täglich zur Verfügung steht. Im täglichen Leben suchen wir nicht Wunder und Privatoffenbarungen, sondern schöpfen aus dem praktischen Vorsehungsglauben. Der Glaube sieht Gott hinter allen Dingen..., heißt es im Gebetbuch Himmelwärts (HW S. 116). Es ist ein aktiver Vorsehungsglaube, der Gottes Wunsch zu erkennen versucht und kraftvoll sich für Gott und seinen Willen entscheidet. Pater Kentenich war nicht gegen Privatoffenbarungen, die die Kirche gebilligt hat. Er war in Valle di Pompeji, wo ein großer Wallfahrtsort ohne eine Erscheinung durch das Wirken von Bartolo Longo entstand (davon hatte er im Juli 1914 in der Zeitung gelesen). Er war auch in Marienfried bei Neu-Ulm zu Besuch gewesen, wo die Gottesmutter dem Schönstattmädchen Bärbel erschienen sein soll, die geistlich von Pfarrer Humpf begleitet wurde. Diese Erscheinung wurde vom Diözesanbischof und seiner Kommission nicht bestätigt, aber die Seelsorge wurde geregelt und viele Menschen kommen zum Beten.
4. Privatoffenbarungen und Erscheinungen
sind in die entsprechende Zeit hineingesprochen
In Lourdes ist die Glaubenswahrheit, dass Maria Immakulata ist, d. h. dass sie von Anfang an ohne jeden Makel der Erbsünde war, gestärkt worden. Durch Fatima wurde das Rosenkranzgebet weltweit gefördert. Durch Guadelupe (Mexiko) und dadurch, dass die Gottesmutter als “Einheimische” dem Diego, einem “Einheimischen” erschienen ist, sind Millionen Indianer, Einheimische, zur Taufe geführt worden.
Eine sehr umfangreiche Zusammenstellung von Erscheinungen findet sich in folgendem Buch: Erscheinungen und Botschaften der Gottesmutter Maria. Vollständige Dokumentation durch zwei Jahrtausende. Buch von Gottfried Hirzenberg und Otto Nedomansky, Pattloch Verlag 1993, 560 Seiten.
In den letzten Jahrhunderten haben die Erscheinungen an Zahl sehr stark zugenommen.
Über die Marienerscheinungen in Lourdes und Fatima und deren Botschaften gibt es eine Fülle von Büchern. Viel Interesse fand die Veröffentlichung des dritten Geheimnisses von Fatima, in dem ein in Weiß gekleideter Bischof (der Papst) getroffen und getötet wird und viele Märtyrer von Schwester Lucia gesehen werden. Kardinal Ratzinger hat dazu die theologische Deutung geliefert. Siehe die Schrift: Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls Nr. 147, Hrsg. von der Kongregation für die Glaubenslehre mit dem Titel Die Botschaft von Fatima, vom 13. Mai 2000. Darin findet sich die Stellungnahme von Kardinal Ratzinger zur theologischen Beurteilung von Privatoffenbarung mit dem Hinweis auf (späteren) Papst Benedikt XIV. mit der Erklärung “Eine Zustimmung des katholischen Glaubens wird anerkannten Privatoffenbarungen in diesem Sinne nicht geschuldet.” (Text Seite 35ff, anlässlich der Bekanntgabe des dritten Geheimnisses von Fatima)
Von den vielen Privatoffenbarungen seien genannt: die Privatoffenbarungen an Maria Valtorta (Visionen über das Leben Jesu, der Gottmensch, 12 Bände im Parvis Verlag) und die Privatoffenbarungen an Frau Vassula Ryden, eine orthodoxe Christin (geb. 1942), mit vielen Christusbotschaften. Beide Frauen sind mit ihren Privatoffenbarungen weltweit bei vielen Gläubigen bekannt. - Man kann sagen, sie sind von der Leitung der Kirche nicht abgelehnt, sind geduldet. Es wurde aber darauf hingewiesen (auch von Kardinal Ratzinger), dass diese Privatoffenbarungen (zum Teil mit vielen Einzelheiten Jesu und den Aposteln) nicht dazu führen sollen, dass man die Heilige Schrift selbst nicht mehr gebührend hoch einschätzt oder mehr fasziniert ist von diesen Details der Privatoffenbarungen als vom Wort Gottes in der Bibel.
Von Marpingen im Saarland berichteten Frauen von Erscheinungen der Gottesmutter. Am 14. Dezember 2005 kam von Bischof Reinhard Marx von Trier die Mitteilung, dass “non constat”, d. h. dass nicht feststeht, dass die dortigen Erscheinungen übernatürlich seien.
Weitere Hinweise finden sich im Katechismus der katholischen Kirche, Nr. 66 und 67. Darin heißt es, dass die Offenbarung abgeschlossen sei und die “Privatoffenbarungen” im Laufe der Jahrhunderte nicht die endgültige Offenbarung Christi vervollständigen oder ergänzen. Sie können aber helfen, tiefer aus der Offenbarung Christi zu leben.
Die Adventsrunde wurde geleitet von Herrn Alex, der die Dankesworte sprach und die Termine für das Jahr 2006 bekannt gab.